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Endlich raus aus der Lebensversicherung
ARD Ratgeber Geld
Betriebliche Altersvorsorge - Böses Erwachen beim Ausbezahlen? SWR Marktcheck
Was wird aus meiner Lebensversicherung?
ZDF frontal 21
Lebensversicherung als Ramschware: Private Altersvorsorge in Gefahr? Monitor | WDR
Lebensversicherungen vor der Pleite...
Wissensmanufaktur | Andreas Popp
Lebensversicherungen - Weiterzahlen oder aussteigen? ARD Plus Minus
Sein Urteil:
Ein Teil des damaligen § 5A entspricht nicht den europäischen Richtlinien!
Dieser Paragraph regelt das Recht einem Versicherungsvertrag zu widersprechen.
Das Urteil gilt für Verträge von 1994 und 2007!
Wenn ein Kunde über sein Widerspruchsrecht falsch oder unvollständig belehrt worden war, dann hatte er früher nur eine Jahresfrist für diesen Widerspruch.
Das hat der EuGH jetzt geändert! Er darf rückwirkend auch über viele Jahre hinweg widersprechen. Und ein Kunde der das jetzt tut, bekommt als folge davon den Vertrag rückabgewickelt d.h. alle seine Prämien einschließlich einer angemessenen Verzinsung zurück.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 festgestellt, dass Kunden von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vom Vertrag unbefristet zurücktreten können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit seinem Urteil vom 29. Juli 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. Dieses Urteil erlaubt es Kunden ihre Lebensversicherungen, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, Rückabzuwickeln.
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