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Gebrauchte mobile Wirtschaftsgüter werden an die Leasinggesellschaft veräußert und anschließend zur weiteren Nutzung direkt zurückgeleast. Die Leasingraten werden im Vorfeld je nach Vertragsmodell verhandelt. Die Abschreibung erfolgt bei der Leasinggesellschaft, welches sich vorteilhaft bei der Bilanzverkürzung für den Leasingnehmer auswirkt. Nach Erfüllung des Leasingvertrages können neue Anschlussverträge geschlossen werden oder beide Partner - LN & LG einigen sich auf den Rückkauf an den Leasingnehmer zu Restwert. Vorteilhaft für die Unternehmen (LN), die Leasingraten sind zunächst grundsätzlich sofort steuerlich abzugsfähig und Sie haben sofortige Liquidität.
Die Leasinggesellschaft wird juristischer Eigentümer, das wirtschaftliche Eigentum verbleibt beim Mieter / Mietkaufnehmer. Die Abschreibung erfolgt weiterhin in der Steuerbilanz des Mietkaufnehmers. Mit Zahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum an den Mietkaufnehmer zurück. Vorteilhaft für Unternehmen, die Fördermittel von Investitionen bewilligt bekommen haben
Der finanzielle oder auch Beleihungswert sollte nachvollziehbar sein. Hier bedient man sich mitunter einem externen Gutachter oder freizugängliche Verkaufsportale geben hier mehr Aufschluss. Am Ende erfolgt die Einigung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Erfahrungsgemäß können wir von 70% – 80% des Marktwertes ausgehen.
Fahrzeuge, Maschinen, Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Rinder. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig. Sie sollten vornehmlich einen Wert im Wirtschaftskreislauf darstellen.
Das Alter spielt im Hause unseres Leasing Partners eine untergeordnete Rolle. Eisenbahntechnik, Schiffe und Flugzeuge können da schon einmal über 30 Jahre alt sein.
Der finanzielle oder auch Beleihungswert sollte nachvollziehbar sein. Hier bedient man sich mitunter einem externen Gutachter oder freizugängliche Verkaufsportale geben hier mehr Aufschluss. Am Ende erfolgt die Einigung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Erfahrungsgemäß können wir von 70% – 80% des Marktwertes ausgehen.
Die erste Sicherheit liegt beim Wirtschaftsgut. Sollten weitere Zusatzsicherheiten notwendig werden, können diese durch Bürgschaften, Kautionen oder Sicherungsübereignungen freier Mobilien / Immobilien bereitgestellt werden.
Ähnlich einer “normalen” Finanzierungsanfrage ist das übliche Vorgehen im Hause der Leasing AG. Sobald alle notwendigen Bonitätsunterlagen vorliegen, kann ein Angebot oder eine Entscheidung getroffen werden. Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten erfahren Sie
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