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Betriebliche Altersvorsorge - Böses Erwachen beim Ausbezahlen? SWR Marktcheck

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Wissensmanufaktur | Andreas Popp

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ARD Plus Minus

Lebensversicherungen - Weiterzahlen oder aussteigen? ARD Plus Minus

Es gibt keinen Grund zu warten!

Der Europäische Gerichtshof - EUGH entschied über eine frühere Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Sein Urteil:

Ein Teil des damaligen § 5A entspricht nicht den europäischen Richtlinien!

Dieser Paragraph regelt das Recht einem Versicherungsvertrag zu widersprechen.

Das Urteil gilt für Verträge von 1994 und 2007!

Wenn ein Kunde über sein Widerspruchsrecht falsch oder unvollständig belehrt worden war, dann hatte er früher nur eine Jahresfrist für diesen Widerspruch.

Das hat der EuGH jetzt geändert! Er darf rückwirkend auch über viele Jahre hinweg widersprechen. Und ein Kunde der das jetzt tut, bekommt als folge davon den Vertrag rückabgewickelt d.h. alle seine Prämien einschließlich einer angemessenen Verzinsung zurück.

Grundsatzurteil  EuGH C-209/12

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 festgestellt, dass Kunden von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vom Vertrag unbefristet zurücktreten können.

Grundsatzurteil  BGH IV ZR 260/11

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit seinem Urteil vom 29. Juli 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. Dieses Urteil erlaubt es Kunden ihre Lebensversicherungen, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, Rückabzuwickeln.

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